Mangelnde Sensibilität bezüglich Rassismus im Landgericht München.

Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)

Pressemitteilung

München, 28.7.2015

Mangelnde Sensibilität bezüglich Rassismus im Landgericht München.
Die Kammer sieht keine grundsätzliche Bedeutung des Rassismus im Nachtleben.

Das „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern“ zeigt sich empört über die verwirrenden Entscheidungen des Landgerichts München zur Berufungsklage „Rassismus im Münchner Nachtleben“.

Der Kläger, Hamado Dipama, hat sechs Klagen gegen sechs Münchner Diskotheken im Amtsgericht München durchgestanden: Nach Ansicht des Klägers erhielt er aus rassistischen Gründen keinen Einlass.

Resultat der Gerichtsverfahren: Das Nachtleben in München hat ein Rassismusproblem!
Von den sechs Gerichtsverfahren hat Dipama nur eines zu Unrecht verloren.
Gegen diese zurückgewiesene Klage hat er Berufung eingelegt. Nach fast einem Jahr kommt das Landgericht München zu folgendem Beschluss:
„Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 24.07.2014 (…) wird zurückgewiesen…Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen…“

Aus den Gründen des Landgerichts: „…weil nach einstimmiger Auffassung der Kammer das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt… noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.“

Skandalös ist, dass das selbe Landgericht die Berufung einer der verurteilten Diskotheken nicht zurückgewiesen hat und eine neue Verhandlung im Oktober schon einberaumt hat.
„In einem Zeitpunkt, wo die Problematik des Rassismus, Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus in Bayern kein Kavaliersdelikt ist und sogar eine Diskothek neulich ein generelles Einlassverbot für geflüchtete Menschen mit dem rassistischen Satz „Die Schwarzen haben ein Frauenproblem und bei den Arabern gibt es ein Aggressionsproblem“ erteilt hat, ist dieses Verhalten des Landgerichts eine Bestätigung des institutionellen Teils des Problems.
Dies ist natürlich auch eine Ohrfeige für Bemühungen für ein rassimus- und diskriminierungsfreies Bayern, damit es nicht mehr bundesweit an zweiter Stelle der Ausländerfeindlichkeit steht.“ So Zara Pfeifer vom Vorstand des Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern.
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Kontakt:
Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)
Augsburgerstr.13
80337 München
Tel. 089.416159959
info@rassismusfreies-bayern.net

Infos über „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)“

Zum Abschluss der Internationalen Wochen gegen Rassismus fand auf Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY e.V.) die Versammlung zur Gründung des "Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V." statt.
Ziele des Vereins sind insbesondere die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren. Der Auftrag des Vereins ist u.a. der strategische Informationsaustausch, die Koordination der Antirassismus- und Antidiskriminierungsarbeit auf Landesebene sowie die Schaffung einer unabhängigen Antirassismus- und Antidiskriminierungsstelle auf Bayernebene. Der Verein strebt eine enge Kooperation mit bereits bestehenden Einrichtungen, Gruppen und Institutionen an und freut sich über weitere Mitglieder sowie Fördermitglieder. Es können Einzelpersonen und Organisationen beitreten.
 

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