Mangelnde Sensibilität bezüglich Rassismus im Landgericht München.

Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern (e.V.)

Pressemitteilung

München, 28.7.2015

Mangelnde Sensibilität bezüglich Rassismus im Landgericht München.
Die Kammer sieht keine grundsätzliche Bedeutung des Rassismus im Nachtleben.

Das „Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern“ zeigt sich empört über die verwirrenden Entscheidungen des Landgerichts München zur Berufungsklage „Rassismus im Münchner Nachtleben“.


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P R E S S E M I T T E I L U N G

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

anbei die Pressemitteilung der AGABY und des Bayerischen Flüchtlingsrats.

Der Arbeitskreis Panafrikanismus schließt sich dieser Erklärung an und begrüßt ausdücklich diese Gerichtsentscheidung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des AKPM e.V.

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P R E S S E M I T T E I L U N G

 

München/Nürnberg, den 17. Dezember 2014

 

Ein weiteres starkes Signal gegen Alltagsrassismus

 

Erneuter Erfolg bei Klage gegen Rassismus im Münchner Nachtleben: Eine weitere Diskothek muss Schmerzensgeld bezahlen und wurde außerdem verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner „Rasse“ oder ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek zu verweigern. Bei Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro angedroht.

Am Mittwoch, den 17.12.2014, hat das Amtsgericht München folgendes Urteil verkündet:

  • Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, dem Kläger aufgrund seiner (…) ethnischen Herkunft den Einlass in die Diskothek (…) zu verweigern.
  • Der Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die (…) Unterlassungsverpflichtung die Verhängung eines Ordnungsgelds bis 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder die Verhängung von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
  • Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 500 Euro nebst Zinsen seit dem 14.11.2013 zu bezahlen (...)
  • Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns (AGABY) und der Bayerische Flüchtlingsrat (BFR) begrüßen diese weitere richtungweisende Entscheidung des Amtsgerichtes München. Das Urteil ist ein Sieg für einen demokratischen Rechtsstaat, der die Dis-kriminierung ernst nimmt und auch rechtlich ahndet. AGABY und BFR appellieren an alle Betreiber in Bayern und überall in Deutschland, das Problem des Alltagsrassismus ernst zu nehmen und zu bekämpfen.

Erst vergangene Woche wurde ein türkisch-deutsches Ehepaar mitten in München am hellichten Tag rassistisch beleidigt und verprügelt. Das traurige Ereignis beweist, dass Rassismus auch in München eine ständige Gefahr ist“, kommentiert Ben Rau vom BFR. „Umso wichtiger ist es, Rassismus und rechte Gewalt zu bekämpfen und auch starke Signale gegen Alltagsrassismus zu setzen!“

Dieses weitere Urteil bestätigt, dass Alltagsrassismus u.a. im Nachtleben ein weit verbreitetes Problem darstellt. Das ist in einer Gesellschaft, die die Menschenwürde ernst nehmen will, nicht hinnehmbar“, so Mitra Sharifi, Vorsitzende der AGABY.

 

Im Auftrag des Ausländerbeirats der LH München hatten Dipama und weitere sieben Personen unterschiedlicher Herkunft im April 2013 insgesamt 25 Clubs in München besucht. In vier von fünf Fällen wurde den Personen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt. Die Begründung: „Nur für Studenten“, „Geschlossene Gesellschaft“ und ähnliches. Den Vergleichs-personen deutscher bzw. europäischer Herkunft wurden jedoch überall Einlass gewährt.

Dipama entschied sich dafür, zu klagen. Am 25.11.2014 hatte das Amtsgericht München das erste Urteil verkündet und Herrn Dipama 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Inzwischen sind drei Verfahren mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Im Rahmen des Vergleichs verpflichteten sich die Betreiber, dass in ihren Clubs in Zukunft niemand mehr aufgrund seiner Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfe. Zwei Betreiber haben darüber hinaus konkrete Maßnahmen geplant, gemeinsam mit dem Kläger und dem Ausländerbeirat München durch Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung zu agieren.

Eine der sechs Klagen wurde abgewiesen, dagegen hat der Kläger bereits beim Landgericht München Berufung eingelegt.

 

Für mehr Information stehen der Kläger Hamado Dipama und seine Anwälte (Kanzlei Weber und Kollegen) zur Verfügung.

Mail: dipama@panafrikanismusforum.net
Telefonnummer nach Anfrage unter: agaby@agaby.de

Anwältin: ra.sg@weber-kollegen.de

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Rassismus in Münchner Nachtleben

Starkes Signal gegen Alltagsrassismus

Erfolg bei Klage gegen Rassismus im Münchner Nachtleben / Eine Diskothek wurde verurteilt

Am Dienstag, den 25.11.2014, hat das Amtsgericht München ein Urteil verkündet: "Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 500 Euro nebst Zinsen seit dem 14.11.2013 zu bezahlen...".

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Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hier ist die gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Flüchtlingsrat und der Ausländerbeirat der LH München zur Gerichtsverhandlungen gegen Münchner Diskotheken.

 

Mit freundlichen Grüßen

AKPM e.V.

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Gemeinsame Pressemitteilung des Ausländerbeirats der LH München und des Bayerischen Flüchtlingsrats

28. April 2014

Einlass verweigert: Münchner Club-Rassismus vor Gericht

Erste von sechs Gerichtsverhandlungen am 30.04. / Dipama: „Alltagsrassismus riesigesProblem!“

Gerichtsverhandlung am Mittwoch, 30.04.2014, 9 Uhr
Amtsgericht München, Pacellistraße 5, Raum B214


Am kommenden Mittwochen, den 30.04., findet die erste von sechs Gerichtsverhandlungen gegen sechs Münchner Clubs auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes statt. Hamado Dipama, Mitglied des Ausländerbeirats München sowie des Sprecherrats des Bayerischen Flüchtlingsrats, hatte gegen zehn Diskotheken rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ihm und anderen Personen bei einer Testaktion im letzten Jahr der Eintritt verweigert wurde.

Im Auftrag des Ausländerbeirats der LH München besuchte Dipama gemeinsam mit einer Gruppe von insgesamt sieben Personen unterschiedlicher Herkunft im April 2013 25 Clubs in München. In vier von fünf Fällen wurde den Menschen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt. Die Begründung: „Nur für Studenten“, „Geschlossene Gesellschaft“ und ähnliches – den vergleichspersonen deutscher Herkunft wurden jedoch überall Einlass gewährt.

Der Test hat bestätigt, was ich und viele Menschen bereits jahrelang erfahren mussten: Rassismus ist im Münchner Nachtleben ein riesiges Problem“, kommentiert Hamado Dipama. „Es kann nicht sein, dass eine große Zahl der MünchnerInnen hier vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wird! Mit der Klage möchten wir erreichen, dass Alltagsrassismus endlich thematisiert und bekämpft wird!

Nach der Testaktion wurde in zehn schwerwiegenden Fällen ein Schlichtungsverfahren initiiert. Während ein Club sich zu einer Antidiskriminierungsschulung verpflichtete und zwei weitere zum Gespräch bereit waren, verweigerten sieben Diskotheken die Teilnahme an den Schlichtungsverfahren. Nun werden sechs Fälle wegen der ausbleibenden Einigung vor Gericht verhandelt.

Dass der Großteil der Clubs noch nicht einmal an den Schlichtungsverfahren teilgenommen hat, zeigt, dass sie den Rassismus in ihren Clubs verharmlosen“, so Dipama. „Wir hoffen, dass die Gerichtsverfahren nun zu einem Schritt in Richtung eines rassismus- und diskriminierungsfreien Münchens führen!

Nükhet Kivran, Vorsitzende des Ausländerbeirats der LH München, kommentiert: „Wir begrüßen den mutigen Schritt unseres Mitglieds, sich rechtlich für eine Anerkennung des Rassismusproblems einzusetzen. Alltagsrassismus ist für viele Migranten und MigrantInnen in München und anderswo nicht nur im Nachtleben ein großes Problem. Auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitssuche und in vielen anderen Bereichen werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft massiv benachteiligt. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – deswegen sind alle aufgefordert, sich für eine Gleichbehandlung einzusetzen!


Die Verhandlungstermine sind: 30.04., 05.05., 09.05., 21.05., 27.06., eine weitere Verhandlung ist noch nicht terminiert.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:

Hamado Dipama | Bayerischer Flüchtlingsrat & Ausländerbeirat der LH München
Nükhet Kivran | Vorsitzende des Ausländerbeirats der LH München

30.04.2014- Erste Gerichtsverhandlung um Rassismus in Münchner Diskotheken

Hier ist eine Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrat (siehe Unten)!

 

Mit freundlichen Grüßen

Vorstand des Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.

www.panafrikanismusforum.net

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Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie auf folgenden Termin hinweisen:
Am kommenden Mittwoch, den 30.04.2014, findet die erste Gerichtsverhandlung um Rassismus in Münchner 
Diskotheken statt. Der Prozess beginnt um 9 Uhr im Amtsgericht München, Pacellistraße 5, Raum B 214.

Herr Hamado Dipama, Mitglied im Münchern Ausländerbeirat sowie im Sprecherrat des Bayerischen 
Flüchtlingsrats, hatte im April 2013 getestet, ob Diskotheken in München Gäste nach ethnischen 
Gesichtspunkten auswählen.
Gemeinsam mit einer Gruppe von Menschen verschiedener Herkunft besuchte er 25 Clubs. In vier von 
fünf Fällen wurde den Menschen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt, während 
den deutschen TesterInnen überall Einlass gewährt wurde.

Auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hatte Herr Dipama mehrere Klagen auf 
Unterlassung und Schmerzensgeld erhoben. Nach Abschluss der obligatorischen Schlichtungsverfahren 
werden nun sechs Fälle vor Gericht verhandelt. Dies findet statt am 30.04., 05.05., 09.05. und 
27.06, die beiden weiteren Verhandlungen sind noch nicht terminiert.

Der Fall erregte bundesweit breite mediale Aufmerksamkeit, über Berichterstattung würden wir uns 
auch nun freuen.
Weitere Informationen sowie zitierfähige O-Töne erhalten Sie Anfang nächster Woche. Bis dahin können 
Sie für Rückfragen gerne Herrn Dipama per E-Mail kontaktieren: dipama@fluechtlingsrat-bayern.de


Mit freundlichen Grüßen
Ben Rau

-- 
Bayerischer Flüchtlingsrat

Augsburger Str. 13
80337 München

tel 089 76 22 34
fax 089 76 22 36

www.fluechtlingsrat-bayern.de
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