Stellungnahme
München, 31 Oktober 2012
Zum Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland Pfalz vom 29. Oktober 2012 über die rassistische Praxis, „Racial Profiling“ von Polizeikontrollen in Deutschland.
Der Arbeitskreis Panafrikanismus begrüßt ausdrücklich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland Pfalz vom 29. Oktober 2012, welches Personenkontrollen aufgrund der Hautfarbe als unzulässig erklärt.
Diese Entscheidung zeigt, dass das Verwaltungsgericht Koblenz mit seinem Urteil vom 28. Februar 2012, welches die Hautfarbe als Kontrollkriterium und somit als rechtmäßige Praxis der Polizei erlaubte, das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die UN Anti-Rassismus-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, ignoriert hat.
Das erfreuliche Urteil des (OVG) Rheinland Pfalz vom 29. Oktober 2012 ist dem Mutes des Klägers, der Kompetenz seines Anwalts und dem Engagement zahlreicher Organisationen und Initiativen wie z.B. der „Initiative Schwarze Menschen in Deutschland - ISD“ und dem „Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung
e.V. - BUG“, die Aktionen und öffentlichen Druck ausübten, zu verdanken.
„Damit ist die Arbeit aber noch nicht getan, denn die Reaktionen und Kommentare des Bundesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft zum Urteil zeigen deutlich den Mangel an Wissen und den dringend notwendigen Ausbildungsbedarf bezüglich Rassismus auf Seiten der Polizei“, so Uche Akpulu vom Vorstand des Arbeitskreis Panafrikanismus.
Der Arbeitskreis Panafrikanismus fordert die politischen Entscheidungsträger der Bundesrepublik Deutschland als UN-Vertragsstaat auf, ihre Verpflichtung gegenüber dem Konventionsausschuss zu erfüllen. Artikel 2 verlangt klar, rassistische Handlungen und Gesetze, sowie Verbreitung von rassistischen Ideen durch staatliche Stellen, Gruppen oder Einzelpersonen zu unterbinden - und zwar mit allen Mitteln, die einem Staat zur Verfügung stehen.
Arbeitskreis Panafrikanismus
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Stellungnahme zur Zulassung des Berufungsverfahrens vom 08.05.2012: „Racial Profiling"
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(Eine Kopie wird jeweils an ICERD und ECRI gesendet)
München, 17. Mai 2012
Der Arbeitskreis Panafrikanismus, begrüßt den Beschluss des 7. Senats des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland- Pfalz vom 08.05.2012 und fordert die Abschaffung des „Racial Profiling".
Laut der Pressemitteilung vom 15.05.2012 von der Anwaltskanzlei Sven Adam hat der 7. Senat des OVG RP dem von der obigen Anwaltskanzlei geforderten Berufungsverfahren zugestimmt. Somit würde das rassistische Urteil des Koblenzer Verwaltungsgerichts vom 28.02.2012 aufgehoben werden.
Vorfall: Im Zug der Deutschen Bahn, wurde der Kläger, ohne ersichtlichen Grund im Rahmen einer „verdachtsunabhängigen" Kontrolle von der Bundespolizei kontrolliert und musste sich ausweisen.
Es handelte sich hierbei um ein gezieltes Kontrollieren von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Erscheinungsbildes.
Diese Kontrolle wurde nur bei dem Kläger durchgeführt und bei keinem anderen Fahrgast.
Daraufhin nahm der Kläger Rechtsbeistand, um gegen diese rassistische rechtswidrige Polizeikontrolle vorzugehen.
Das Koblenzer Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil die Hautfarbe als Kontrollkriterium und als rechtmäßige Praxis erklärt anstatt neutrale Rechtsprechung auszuüben.
Mit dem Profilermittlungsverfahren, dem sogenannten „Racial Profiling", wird ein rassistisches Kontrollverfahren legitimiert, dessen Existenz in Deutschland bisher stets geleugnet wurde. Auf diese Weise wird menschenverachtendes Gedankengut nunmehr gerichtlich und offiziell bestätigt und einem weiteren Aufbau von rechtsextremistischen Einstellungen Vorschub geleistet.
„Organisierte Kriminalität besteht ohne jeden Zweifel, jedoch ist nicht jede Person, die nicht einem bestimmten, fiktiven Idealbild entspricht, stets darin involviert noch erlaubt deren äußeres Erscheinungsbild ungerechtfertigte und willkürliche Kontrollen der Polizei", so Frau Joée Bakakoutela vom Arbeitskreis Panafrikanismus.
Sie betont weiter, dass es unakzeptabel und irrtümlich ist, wenn die Hauptaufgabe der Innenpolitik, was den Punkt Sicherheit anbelangt, auf Einschränkung und Missachtung der Freiheitsrechte von Menschen anderer Hautfarbe durch regressive anthropologische Differenzierungsmethoden basiert.
Die Praxis des Profilermittlungsverfahrens, „Racial Profiling", widerspricht nicht nur dem o.g. AGG- Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, sondern auch den UN Antirassismus-Konventionen, wonach Deutschland ein Vertragsstaat ist und die Verpflichtung gemäß Art. 2 einging, rassistische Handlungen und Gesetze sowie die Verbreitung von rassistischen Ideen durch staatliche Stellen und Private zu beseitigen, mit allen, einem Staat zur Verfügung stehenden Mitteln.
Der UN- Beschluss verpflichtet die Vertragsstaaten sich überdies hinaus zweimal pro Jahr dem UN-Konventionsausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung Berichte über die getroffenen Maßnahmen vorzulegen.
Der Arbeitskreis Panafrikanismus fordert die Bundesrepublik Deutschland als UN-Vertragsstaat auf, seine Verpflichtung gegenüber dem Konventionsausschuss zu erfüllen.
Wir fordern die Aufhebung des Urteils (Az.5K1026/11.KO) des Koblenzer Verwaltungsgerichts und Abschaffung des „Racial Profiling".
Weiterhin fordern wir:
- Diskriminierungsfreien Umgang in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere bei der Polizei.
- Maßnahmen für Polizeiangestellte, aber auch für sämtliche Angestellte im öffentlichen Dienst bei Behörden und Ämtern durch: Schulungen, Sensibilisierung für Vielfalt, Präventivmaßnahmen gegen Ausgrenzungen, Benachteiligungen und Konfliktbeseitigung.
Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.