Gemeinsame Pressemitteilung

Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern und Arbeitskreis Panafrikanismus München

 

Gemeinsame Pressemitteilung

München, 17.Februar 2017

 

Faschingsgaudi in Raindorf: Purer Rassismus im öffentlichen Raum

 

Das Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern und der Arbeitskreis Panafrikanismus fordern die sofortige Umbennenung der rassistischen Bezeichnung Negerball der jährlich stattfindenden Veranstaltung in Raindorf (Landkreis Regen).

 

Am morgigen 18. Februar findet der jährliche Faschingsball in Raindorf mit der offen rassistischen Bezeichnung „N-ball“ statt. Dieses Faschingsgaudi findet als Benefizveranstaltung statt, die der umstrittenen „Entwicklungshilfe“ nach Afrika dienen soll. Der Veranstalter ist die „Eine-Welt-Vereinigung "KiRiKi"“.

 

Die Rassentheorie, aus der die stark diskriminierende Bezeichnung „N-Wort“ stammt, ist wissenschaftlich überholt und die Verwendung dieser Bezeichnung ist rassistisch und als rassistischer Affront gegenüber Schwarzen Menschen strafbar.

 

„Gerade ein Verein, der sich „Eine-Welt-Vereinigung" nennt, sollte dafür sorgen, dass rassistische Begriffe und Bezeichnungen im öffentlichen Raum nicht salonfähig gemacht werden. Skandalös ist auch, dass die Einnahmen dieser rassistisch konotierten Veranstaltung für die sogenannte „Entwicklungshilfe“ in Afrika gedacht sind. Hilfsbedürftige Menschen gibt es überall und ob in Afrika  oder anderswo, sie brauchen keine Almosen aus rassistischen Quelle. Hilfe zur Selbsthilfe sieht anders aus...so, Hamado Dipama vom Vorstand des Arbeitskreis Panafrikanismus München.

 

Für die aktive Bekämpfung des Rassismus und den dazu gehörenden menschenverachtenden Phänomenen, brauchen wir nach wie vor mehr Zivilcourage. Auf diesem Grund begrüßen wir die Zivilcourage derjenigen, die die rassistische Facebook-Werbung für diese Faschingsgaudi gemeldet hat. Begrüßungswert ist genauso, dass Facebook die Problematik dadurch erkannt hat und die Werbung auf ihrer Seite entfernt hat.

 

Für eine Rassismus- und Diskriminierungsfreie Faschingszeit und für ein friedliches Zusammenleben, werden wir die Faschingszeit in Bayern kritisch begleiten, so Marianne Walther vom Vorstand des Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern.

 

Rassismus und Diskriminierung sichtbar machen und bekämpfen!

Netzwerk Rassismus- und Diskriminierungsfreies Bayern e.V.
Zeppelinstr.63,
81669 München
info@rassismusfreies-bayern.net
www.rassismusfreies-bayern.net

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Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.
Augsburger Straße 13
80337 München
Tel: 089-416159959
Fax:  089 - 76 22 36
sekretariat@panafrikanismusforum.net
www.panafrikanismusforum.net

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Aktion: "

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München, 22.03.2016 

 


Über 3000 Menschen in 14 bayerischen Kommunen werden LAUTER gegen Rassismus

 

Am Internationalen Tag gegen Rassismus, dem 21. März haben die Ausländer- und Integrations-beiräte, ihre Kooperationspartner und zahlreiche demokratische Kräfte in 14 Kommunen die Initiative der AGABY (Arbeitsgemeinschaft der Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte Bayerns e. V.) aufgegriffen. Bayernweit waren über 3000 Menschen LAUTER gegen Rassismus. Die Aktion fand in Kooperation mit dem Netzwerk Rassismus und Diskriminierungsfreies Bayern e. V. und mit der Projektstelle gegen Rechtsextremismus des Bayerischen Bündnisses für Toleranz statt.

Ein Kurzfilm über die Aktionen wird im April veröffentlicht.

 

 

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Internationalen Wochen gegen Rassismus in München

Clicken Sie auf das Bild um das PDF-Gesamtprogramm zu öffnen!

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Rassistische Äußerung des Staatsminister des Innern, Herr Joachim Hermann

Arbeitskreis Panafrikanismus e.V.

 

Offener Brief 

München, 01.9.2015

 

An:
Bayerischen Ministerpräsident 
Herr Horst Seehofer
Bayerischen Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 
80539 München

 

Rassistische Äußerung des Staatsminister des Innern, Herr Joachim Hermann.
Kann das bayerische Innenministerium von einem Rassisten geführt werden?

 

Der Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V. hat mit großer Bestürzung und Sorge die rassistischen Äußerungen des bayerischen Innenministers bei der Sendung “Hart Aber Fair” zur Kenntnis genommen, und fordert die Bayerischen Staatsregierung nachdrücklich auf, keinen Rassisten in ihrem Kabinett zu dulden.

Bei der Talkshow Sendung “Hart Aber Fair” sagte der Innenminister Bayerns ganz bewusst und wortwörtlich folgendes: "Roberto Blanco war immer ein wunderbarer ‚Neger’, der den meisten Deutschen wunderbar gefallen hat ... auch beim FC Bayern spielten eine ganze Menge mit schwarzer Hautfarbe mit ..."

Diese Äußerung ist nicht nur eine rassistische Beleidigung gegenüber Roberto Blanco, wobei dessen subjektive Bewertung der Hermann’schen Äußerung hier keine Rolle spielt, da der fortführenden Satz “auch beim FC Bayern spielten eine ganze Menge mit..." es deutlich macht, dass das Kollektiv Schwarzer Menschen adressiert wurde.

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Pressemitteilung

Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V. 

 
Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Rechtswidrigkeit der sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei

München, 07.11.2014

Der Arbeitskreis Panafrikanismus München begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23.10.2014, veröffentlich am 07.11.2014 und fordert die Abschaffung des § 22 Abs. 1a BpolG, welches Bundespolizistinnen und -polizisten erlaubt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Erscheinungsbildes zu kontrollieren.

Geklagt haben zwei deutsche Staatsangehörige mit schwarzer Hautfarbe im Alter von 37 und 34 Jahren, mit juristischer Vertretung durch den Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.

Die beiden Eheleute aus Mainz wurden am 25.01.2014 in einer voll besetzten Regionalbahn von Mainz nach Bonn als einzige unter allen Fahrgästen von drei Bundespolizisten kontrolliert.
Mitfahrende Zuggäste protestierten gegen dieses Verhalten und stellten sich unmittelbar als Zeugen zur Verfügung. 
 
Das Verwaltungsgericht Koblenz erklärt heute,am 07.11.2014 in einer Pressemitteilung « ...Die Klage hatte Erfolg. Die Kläger, so das Gericht, hätten ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung. Die polizeilichen Maßnahmen hätten sich kurzfristig erledigt. In solchen Fällen müsse ein Betroffener die Möglichkeit haben, im Wege der Feststellungsklage um Rechtsschutz nachzusuchen, da ansonsten ein rechtsfreier Raum eröffnet würde. Dies wäre mit dem grundgesetzlich verbrieften Anspruch auf Rechtsschutz nicht zu vereinbaren. Die Klage sei auch begründet. Die Bundespolizei hätte in der Regionalbahn ohne Anlass keine Kontrolle durchführen dürfen...»

"Während auf politischer Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung und Rechtsextremismus diskutiert wird, wird die Thematik des Rassismus trotz starker Präsenz in der Mitte der Gesellschaft, wenig beachtet bis tabuisiert.

Gleichzeitig wird Rassismus u.a. durch den § 22 Abs. 1a BpolG legitimiert. 
Dies soll umgehend geändert werden!",so Hamado Dipama, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises Panafrikanismus München e.V.  

Der Arbeitskreis Panafrikanismus fordert die Bundesrepublik Deutschland als einen UN-Vertragsstaat auf, ihre Verpflichtung gegenüber dem UN-Konventionsausschuss für die Beseitigung rassistischer Diskriminierung zu erfüllen.

Der § 22 Abs. 1a BpolG soll umgehend außer Kraft gesetzt werden.

Weiterhin fordert der Arbeitskreis Panafrikanismus u.a. schon immer einen rassismus- und diskriminierungsfreien Umgang in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere durch die Polizei. 
Maßnahmen für Polizeiangestellte, aber auch für sämtliche Angestellte im öffentlichen Dienst, wie in Behörden und Ämtern, sollten beispielsweise durch Schulungen zu Sensibilisierungen für Vielfalt, Präventivmaßnahmen gegen Ausgrenzung und Benachteiligung, sowie  Konfliktbeseitigung durchgeführt werden.

 

www.panafrikanismusforum.net

Spendenaufruf

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GEGEN RASSISMUS IM MÜNCHNER NACHTLEBEN! AKTIV GEGEN ALLTAGSRASSISMUS!

„Geschlossene Gesellschaft", „nur für Studenten" und andere Ausreden musste sich unser Sprecher Hamado Dipama bei einem Test von Münchner Diskotheken im vergangenen Jahr anhören. Mit einer Gruppe von sieben Personen unterschiedlicher Herkunft testete er die Einlasspolitik von Münchner Clubs. Das Ergebnis: In 20 von 25 Fällen wurde er abgewiesen - während den weißen Testpersonen überall Einlass gewährt wurde.

Menschen mit Rassismus-Erfahrung werden in Deutschland weiterhin in vielen Bereichen diskriminiert. Auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitssuche - und offensichtlich auch im Nachtleben. Gegen die sechs schwerwiegendsten Fälle hat Hamado auf Grundlage des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes geklagt - und versucht so zu erreichen, dass Alltagsrassismus endlich thematisiert und bekämpft wird.


KOMMT!

Unterstützt Hamado, geht zu den Verhandlungen und zeigt Solidarität! Die Termine sind: 30.04., 05.05., 09.05., 21.05., 27.06. + X jeweils im Amtsgericht München (Pacellistraße 5). Die erste Verhandlung findet am Mittwoch, den 30.4.2014, um 9 Uhr im Raum B214 statt.


SPENDET!

Spendet gegen Alltagsrassismus und unterstützt die Klagen! Bereits 5.000 Euro für die Schlichtungsverfahren und Gerichtskosten wurden von uns vorgestreckt - Anwaltskosten und weitere Gerichtskosten folgen noch! Auf diesen Unkosten darf weder der Bayerische Flüchtlingsrat noch Hamado Dipama sitzen bleiben! Ohne Spenden ist der Einsatz gegen Alltagsrassismus nicht möglich! Wir hoffen sehr, dass Ihr das Anliegen unterstützt und finanziell mithelft, diesen Schritt gegen Alltagsrassismus zu gehen!


GEMEINT SIND WIR ALLE!

Jede Spende zählt!

Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 700 205 00, Konto Nr: 88 32 602
IBAN: DE 89700205000008832602. BIC: BFSW DE 33 MUE

Stichwort: Clubklage

(Spendenbescheinigung möglich)

 

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Bayerischer Flüchtlingsrat 

Augsburger Str. 13
80337 München

Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hier ist die gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Flüchtlingsrat und der Ausländerbeirat der LH München zur Gerichtsverhandlungen gegen Münchner Diskotheken.

 

Mit freundlichen Grüßen

AKPM e.V.

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Gemeinsame Pressemitteilung des Ausländerbeirats der LH München und des Bayerischen Flüchtlingsrats

28. April 2014

Einlass verweigert: Münchner Club-Rassismus vor Gericht

Erste von sechs Gerichtsverhandlungen am 30.04. / Dipama: „Alltagsrassismus riesigesProblem!“

Gerichtsverhandlung am Mittwoch, 30.04.2014, 9 Uhr
Amtsgericht München, Pacellistraße 5, Raum B214


Am kommenden Mittwochen, den 30.04., findet die erste von sechs Gerichtsverhandlungen gegen sechs Münchner Clubs auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes statt. Hamado Dipama, Mitglied des Ausländerbeirats München sowie des Sprecherrats des Bayerischen Flüchtlingsrats, hatte gegen zehn Diskotheken rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ihm und anderen Personen bei einer Testaktion im letzten Jahr der Eintritt verweigert wurde.

Im Auftrag des Ausländerbeirats der LH München besuchte Dipama gemeinsam mit einer Gruppe von insgesamt sieben Personen unterschiedlicher Herkunft im April 2013 25 Clubs in München. In vier von fünf Fällen wurde den Menschen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt. Die Begründung: „Nur für Studenten“, „Geschlossene Gesellschaft“ und ähnliches – den vergleichspersonen deutscher Herkunft wurden jedoch überall Einlass gewährt.

Der Test hat bestätigt, was ich und viele Menschen bereits jahrelang erfahren mussten: Rassismus ist im Münchner Nachtleben ein riesiges Problem“, kommentiert Hamado Dipama. „Es kann nicht sein, dass eine große Zahl der MünchnerInnen hier vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wird! Mit der Klage möchten wir erreichen, dass Alltagsrassismus endlich thematisiert und bekämpft wird!

Nach der Testaktion wurde in zehn schwerwiegenden Fällen ein Schlichtungsverfahren initiiert. Während ein Club sich zu einer Antidiskriminierungsschulung verpflichtete und zwei weitere zum Gespräch bereit waren, verweigerten sieben Diskotheken die Teilnahme an den Schlichtungsverfahren. Nun werden sechs Fälle wegen der ausbleibenden Einigung vor Gericht verhandelt.

Dass der Großteil der Clubs noch nicht einmal an den Schlichtungsverfahren teilgenommen hat, zeigt, dass sie den Rassismus in ihren Clubs verharmlosen“, so Dipama. „Wir hoffen, dass die Gerichtsverfahren nun zu einem Schritt in Richtung eines rassismus- und diskriminierungsfreien Münchens führen!

Nükhet Kivran, Vorsitzende des Ausländerbeirats der LH München, kommentiert: „Wir begrüßen den mutigen Schritt unseres Mitglieds, sich rechtlich für eine Anerkennung des Rassismusproblems einzusetzen. Alltagsrassismus ist für viele Migranten und MigrantInnen in München und anderswo nicht nur im Nachtleben ein großes Problem. Auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitssuche und in vielen anderen Bereichen werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft massiv benachteiligt. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – deswegen sind alle aufgefordert, sich für eine Gleichbehandlung einzusetzen!


Die Verhandlungstermine sind: 30.04., 05.05., 09.05., 21.05., 27.06., eine weitere Verhandlung ist noch nicht terminiert.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:

Hamado Dipama | Bayerischer Flüchtlingsrat & Ausländerbeirat der LH München
Nükhet Kivran | Vorsitzende des Ausländerbeirats der LH München