Gemeinsame Pressemitteilung
Aktion: "
Internationalen Wochen gegen Rassismus in München
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Rassistische Äußerung des Staatsminister des Innern, Herr Joachim Hermann
Pressemitteilung
Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.
Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigt die Rechtswidrigkeit der sogenannten verdachtsunabhängigen Personenkontrollen der Bundespolizei
München, 07.11.2014
Der Arbeitskreis Panafrikanismus München begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 23.10.2014, veröffentlich am 07.11.2014 und fordert die Abschaffung des § 22 Abs. 1a BpolG, welches Bundespolizistinnen und -polizisten erlaubt, Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe und ihres Erscheinungsbildes zu kontrollieren.
Geklagt haben zwei deutsche Staatsangehörige mit schwarzer Hautfarbe im Alter von 37 und 34 Jahren, mit juristischer Vertretung durch den Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam.
Die beiden Eheleute aus Mainz wurden am 25.01.2014 in einer voll besetzten Regionalbahn von Mainz nach Bonn als einzige unter allen Fahrgästen von drei Bundespolizisten kontrolliert.
"Während auf politischer Ebene über die Bekämpfung von Diskriminierung und Rechtsextremismus diskutiert wird, wird die Thematik des Rassismus trotz starker Präsenz in der Mitte der Gesellschaft, wenig beachtet bis tabuisiert.
Gleichzeitig wird Rassismus u.a. durch den § 22 Abs. 1a BpolG legitimiert.
Dies soll umgehend geändert werden!",so Hamado Dipama, Vorstandsvorsitzender des Arbeitskreises Panafrikanismus München e.V.
Der § 22 Abs. 1a BpolG soll umgehend außer Kraft gesetzt werden.
Weiterhin fordert der Arbeitskreis Panafrikanismus u.a. schon immer einen rassismus- und diskriminierungsfreien Umgang in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere durch die Polizei.
Maßnahmen für Polizeiangestellte, aber auch für sämtliche Angestellte im öffentlichen Dienst, wie in Behörden und Ämtern, sollten beispielsweise durch Schulungen zu Sensibilisierungen für Vielfalt, Präventivmaßnahmen gegen Ausgrenzung und Benachteiligung, sowie Konfliktbeseitigung durchgeführt werden.
Hier finden sie die heutige Pressemitteilung der OVG- Koblenz:
http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/613/broker.jsp?uMen=613ee68a-b59c-11d4-a73a-0050045687ab&uCon=d4802d02-7d88-9411-4564-506077fe9e30&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042
Arbeitskreis Panafrikanismus München e.V.
Spendenaufruf
GEGEN RASSISMUS IM MÜNCHNER NACHTLEBEN! AKTIV GEGEN ALLTAGSRASSISMUS!
„Geschlossene Gesellschaft", „nur für Studenten" und andere Ausreden musste sich unser Sprecher Hamado Dipama bei einem Test von Münchner Diskotheken im vergangenen Jahr anhören. Mit einer Gruppe von sieben Personen unterschiedlicher Herkunft testete er die Einlasspolitik von Münchner Clubs. Das Ergebnis: In 20 von 25 Fällen wurde er abgewiesen - während den weißen Testpersonen überall Einlass gewährt wurde.
Menschen mit Rassismus-Erfahrung werden in Deutschland weiterhin in vielen Bereichen diskriminiert. Auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitssuche - und offensichtlich auch im Nachtleben. Gegen die sechs schwerwiegendsten Fälle hat Hamado auf Grundlage des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes geklagt - und versucht so zu erreichen, dass Alltagsrassismus endlich thematisiert und bekämpft wird.
KOMMT!
Unterstützt Hamado, geht zu den Verhandlungen und zeigt Solidarität! Die Termine sind: 30.04., 05.05., 09.05., 21.05., 27.06. + X jeweils im Amtsgericht München (Pacellistraße 5). Die erste Verhandlung findet am Mittwoch, den 30.4.2014, um 9 Uhr im Raum B214 statt.
SPENDET!
Spendet gegen Alltagsrassismus und unterstützt die Klagen! Bereits 5.000 Euro für die Schlichtungsverfahren und Gerichtskosten wurden von uns vorgestreckt - Anwaltskosten und weitere Gerichtskosten folgen noch! Auf diesen Unkosten darf weder der Bayerische Flüchtlingsrat noch Hamado Dipama sitzen bleiben! Ohne Spenden ist der Einsatz gegen Alltagsrassismus nicht möglich! Wir hoffen sehr, dass Ihr das Anliegen unterstützt und finanziell mithelft, diesen Schritt gegen Alltagsrassismus zu gehen!
GEMEINT SIND WIR ALLE!
Jede Spende zählt!
Bayerischer Flüchtlingsrat
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 700 205 00, Konto Nr: 88 32 602
IBAN: DE 89700205000008832602. BIC: BFSW DE 33 MUE
Stichwort: Clubklage
(Spendenbescheinigung möglich)
-- Bayerischer Flüchtlingsrat Augsburger Str. 13 80337 München
Pressemitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier ist die gemeinsame Pressemitteilung der Bayerischen Flüchtlingsrat und der Ausländerbeirat der LH München zur Gerichtsverhandlungen gegen Münchner Diskotheken.
Mit freundlichen Grüßen
AKPM e.V.
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Gemeinsame Pressemitteilung des Ausländerbeirats der LH München und des Bayerischen Flüchtlingsrats
28. April 2014
Einlass verweigert: Münchner Club-Rassismus vor Gericht
Erste von sechs Gerichtsverhandlungen am 30.04. / Dipama: „Alltagsrassismus riesigesProblem!“
Gerichtsverhandlung am Mittwoch, 30.04.2014, 9 Uhr
Amtsgericht München, Pacellistraße 5, Raum B214
Am kommenden Mittwochen, den 30.04., findet die erste von sechs Gerichtsverhandlungen gegen sechs Münchner Clubs auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes statt. Hamado Dipama, Mitglied des Ausländerbeirats München sowie des Sprecherrats des Bayerischen Flüchtlingsrats, hatte gegen zehn Diskotheken rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ihm und anderen Personen bei einer Testaktion im letzten Jahr der Eintritt verweigert wurde.
Im Auftrag des Ausländerbeirats der LH München besuchte Dipama gemeinsam mit einer Gruppe von insgesamt sieben Personen unterschiedlicher Herkunft im April 2013 25 Clubs in München. In vier von fünf Fällen wurde den Menschen afrikanischer und türkischer Herkunft der Eintritt verwehrt. Die Begründung: „Nur für Studenten“, „Geschlossene Gesellschaft“ und ähnliches – den vergleichspersonen deutscher Herkunft wurden jedoch überall Einlass gewährt.
„Der Test hat bestätigt, was ich und viele Menschen bereits jahrelang erfahren mussten: Rassismus ist im Münchner Nachtleben ein riesiges Problem“, kommentiert Hamado Dipama. „Es kann nicht sein, dass eine große Zahl der MünchnerInnen hier vom öffentlichen Leben ausgeschlossen wird! Mit der Klage möchten wir erreichen, dass Alltagsrassismus endlich thematisiert und bekämpft wird!“
Nach der Testaktion wurde in zehn schwerwiegenden Fällen ein Schlichtungsverfahren initiiert. Während ein Club sich zu einer Antidiskriminierungsschulung verpflichtete und zwei weitere zum Gespräch bereit waren, verweigerten sieben Diskotheken die Teilnahme an den Schlichtungsverfahren. Nun werden sechs Fälle wegen der ausbleibenden Einigung vor Gericht verhandelt.
„Dass der Großteil der Clubs noch nicht einmal an den Schlichtungsverfahren teilgenommen hat, zeigt, dass sie den Rassismus in ihren Clubs verharmlosen“, so Dipama. „Wir hoffen, dass die Gerichtsverfahren nun zu einem Schritt in Richtung eines rassismus- und diskriminierungsfreien Münchens führen!“
Nükhet Kivran, Vorsitzende des Ausländerbeirats der LH München, kommentiert: „Wir begrüßen den mutigen Schritt unseres Mitglieds, sich rechtlich für eine Anerkennung des Rassismusproblems einzusetzen. Alltagsrassismus ist für viele Migranten und MigrantInnen in München und anderswo nicht nur im Nachtleben ein großes Problem. Auf dem Wohnungsmarkt, bei der Arbeitssuche und in vielen anderen Bereichen werden Menschen aufgrund ihrer Herkunft massiv benachteiligt. Die Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – deswegen sind alle aufgefordert, sich für eine Gleichbehandlung einzusetzen!“
Die Verhandlungstermine sind: 30.04., 05.05., 09.05., 21.05., 27.06., eine weitere Verhandlung ist noch nicht terminiert.
Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Hamado Dipama | Bayerischer Flüchtlingsrat & Ausländerbeirat der LH München
Nükhet Kivran | Vorsitzende des Ausländerbeirats der LH München